Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DES THEATERS HEILBRONN – 
EIGENBETRIEB DER STADT HEILBRONN 


1. Geltungsbereich   

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Rechtsbeziehungen zwischen dem Theater Heilbronn und den Einzel-, Firmen- und Gruppenkunden (im Folgenden einheitlich »Kunden« genannt). Für Rechtsgeschäfte zwischen dem Theater Heilbronn und Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer jeweils aktuellen Fassung. Abweichende Bedingungen erkennt das Theater Heilbronn nicht an, es sei denn, es stimmt deren Geltung ausdrücklich zu.

Zusätzliche, zeitlich befristete Regelungen und Maßnahmen
zum Infektionsschutz vor SARS-CoV-2

Bitte beachten Sie im Rahmen Ihres Theaterbesuchs folgende ab sofort geltenden Regelungen im Rahmen dieser ABGs zum Infektionsschutz vor SARS-CoV-2 für unsere Spielstätten:
Hygienekonzept  des Theaters
Bei Verstößen gegen die entsprechend aufgeführten Maßnahmen kann das Theater von seinem Hausrecht Gebrauch machen und Besucher entsprechend der Räumlichkeiten verweisen.

2. Karten- und Gutscheinverkauf

2.1 Kaufvertrag
a) Eintrittskarten
Der Kaufvertrag zwischen dem Theater Heilbronn und dem Kunden kommt durch die Bestellung des Kunden und deren Annahme durch das Theater Heilbronn zustande. Eintrittskarten können an der Theaterkasse, angeschlossenen Vorverkaufsstellen sowie schriftlich, telefonisch oder über das Internet erworben werden. Die Geschäftsbedingungen der Vorverkaufsstellen können ggf. abweichen. Der Kunde erwirbt die Eintrittskarten in eigenem Namen und auf eigene Rechnung. Sofern vom Kunden Eintrittskarten weiterveräußert werden, ist eine Vertretung des Theaters Heilbronn ausgeschlossen. 
Im Falle einer Nichteinlösung der Zahlung behält sich das Theater Heilbronn vor, neue Bestellungen des Kunden oder die Bezahlmöglichkeiten einzuschränken.
b) Gutscheine
Es können Gutscheine erworben werden. Diese haben eine Gültigkeit von drei Jahren. Die Frist beginnt am 31.12. des Jahres, in dem der Gutschein erworben wird. Eine Verlängerung der Gültigkeitsdauer ist ausgeschlossen. Eine Barauszahlung des Gegenwertes der Gutscheine ist nicht möglich.

2.2 Reservierung
Eintrittskarten können bis zu ihrer Bezahlung für einen Zeitraum von maximal vier Wochen reserviert werden. Werden sie nicht innerhalb dieses Zeitraums bezahlt, bleibt es dem Theater Heilbronn vorbehalten, die Karten ohne Rückmeldung wieder in den freien Verkauf zu geben. Die Reservierungsfrist endet in jedem Fall acht Tage vor der entsprechenden Veranstaltung.

2.3 Vorverkauf
Die Theaterkasse im Theater am Berliner Platz 1 verkauft Eintrittskarten für alle Spielstätten. Der freie Vorverkauf beginnt zu den in den offiziellen Publikationen des Theaters Heilbronn genannten Zeiten. Kartenbestellungen sind erst ab den vom Theater Heilbronn veröffentlichten Vorverkaufsterminen möglich.
Beim Kauf von Eintrittskarten am Schalter sind die Eintrittskarten (insbes. Vorstellung und Datum) und evtl. Wechselgeld sofort zu überprüfen. Spätere Reklamationen werden nicht anerkannt.
Aufgrund der baulichen Gegebenheiten oder auch inszenierungsbedingt sind Einschränkungen der Sicht von bestimmten Plätzen aus möglich. Dies gilt auch für Betitelungen aller Art. Plätze mit Einschränkungen können beim Verkaufspersonal erfragt werden.

2.4 Abendkasse
An der Abendkasse werden ausschließlich Eintrittskarten für die Abendvorstellung verkauft. Die Abendkasse schließt grundsätzlich mit Vorstellungsbeginn.

2.5 Telefonische Kartenbestellungen
a) Telefonische Kartenbestellungen werden ab Beginn des Vorverkaufs entgegengenommen. Die Eintrittskarten können an der Theaterkasse telefonisch und schriftlich entweder verbindlich gekauft und mittels SEPA-Lastschriftverfahren bezahlt werden oder vorläufig befristet reserviert werden. Auf Wunsch können bereits bezahlte Eintrittskarten zugesandt werden. Bei Nichteinhaltung der Reservierungsfrist behält sich das Theater Heilbronn das Recht vor, anderweitig über die Karten zu verfügen.
b) Kosten und Gefahr der Versendung trägt der Kunde, d.h. er haftet für den zufälligen, unverschuldeten Untergang der Eintrittskarten. Ein unverschuldet verspäteter Zugang von versendeten Karten beim Kunden steht dem zufälligen Untergang der Karten gleich. Der Kunde ist verpflichtet, die Karten unverzüglich nach Erhalt auf Richtigkeit und Vollständigkeit (insbesondere Veranstaltung, Datum, Uhrzeit, Preis und Anzahl) zu überprüfen und Reklamationen umgehend schriftlich gegenüber dem Theater Heilbronn zu erklären.

2.6 Online-Tickets    
Eintrittskarten für die Veranstaltungen des Theaters Heilbronn können auch per Internet über das Online-Buchungssystem »eventim.inhouse« der Firma CTS EVENTIM Solutions GmbH gebucht werden. Für die Leistungen des Softwareanbieters haftet das Theater Heilbronn nicht. Im Falle einer fehlerhaften Buchung, die auf Leistungen der CTS EVENTIM Solutions GmbH zurückzuführen ist, können die angefallenen Vorverkaufsgebühren und Kosten des Zahlungsverkehrs nicht vom Theater erstattet werden. Das Angebot für einen Vertragsabschluss geht vom Kunden aus, sobald er online seine Kartenbestellung aufgegeben hat. Mit dem Verkauf bzw. dem Versand der Eintrittskarte kommt der Kaufvertrag über Eintrittskarten mit dem Theater Heilbronn zustande. 
Der Endkunde bestätigt im Online-Buchungsprozess die dort aufgeführten Endpreise der Eintrittskarten. Vor Vertragsabschluss angezeigte Portogebühren (bei Versandauswahl) sind Bestandteil des Vertrages zwischen dem Endkunden und dem Theater Heilbronn. Sofern der Kunde seine Eintrittskarte über das Online-Buchungssystem »eventim.inhouse« kauft und am privaten Drucker ausdruckt (»ticketdirect - print@home«), muss er sicherstellen, dass die Eintrittskarte nicht von Unbefugten genutzt wird. Für missbräuchlich genutzte oder verlorene Eintrittskarten leistet das Theater Heilbronn keinen Ersatz. Nur der erste Besucher, der die Eintrittskarte am Einlass vorzeigt, ist eintrittsberechtigt.
Die bei einer nicht einlösbaren Lastschrift entstandenen Gebühren werden dem Kunden in Rechnung gestellt. Des Weiteren gelten die Bedingungen des Vorverkaufs auch für Online-Tickets.
Das Theater Heilbronn behält sich vor, das Vorstellungs- oder Platzangebot für den Online-Verkauf jederzeit und ohne besonderen Hinweis zu verändern, zu ergänzen oder zu löschen bzw. den Online-Verkauf zeitweise oder ganz einzustellen. 

2.7 Eigentumsvorbehalt
Eintrittskarten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Theaters Heilbronn.

2.8 Urkundenbedingungen
Ein gewerblicher Weiterverkauf der Eintrittskarten ist nicht gestattet. Die Eintrittskarten dürfen nicht zu einem höheren Preis, als dem auf der Eintrittskarte aufgedruckten Preis zuzüglich nachgewiesener Gebühren, die beim Erwerb der Eintrittskarte berechnet worden sind, privat veräußert werden. Vom privaten Weiterverkauf ausgeschlossen sind Eintrittskarten, die über »ticketdirect - print@home« gekauft wurden.
Ein Verstoß gegen diese Bedingungen führt zum entschädigungslosen Verlust der Zutrittsberechtigung zu der jeweiligen Veranstaltung. Die Eintrittskarte verliert ihre Gültigkeit.

2.9 Zahlungsmöglichkeiten
Zahlungen können bar, durch EC-Karte oder Kreditkarte (VISA, Mastercard) sowie mittels Wertgutschein (auch im Webshop einlösbar) und Paypal (nur im Webshop möglich) erfolgen. Die telefonische Bezahlung per Lastschrift ist bis zum Vorstellungstag möglich. Gutscheine aus dem Abonnement können nur an der Kasse des Theaters Heilbronn eingelöst werden. 

2.10 Rückgabe / Umtausch
Verkaufte Eintrittskarten können gegen eine Gebühr von 1,50 € pro Karte bis einen Werktag vor der Vorstellung innerhalb der Kassenöffnungszeiten zurückgegeben, in eine andere Vorstellung oder gegen einen Gutschein getauscht werden. Von der Rückgabe ausgeschlossen sind Karten für Theater Spezial, Silvester und Sonderveranstaltungen. Eine Widerrufsfrist besteht beim Kartenkauf nach §312g BGB nicht.
Ersatz für verfallene Karten wird nicht geleistet. Besetzungsänderungen sowie sonstige kurzfristige Änderungen des Vorstellungsablaufs berechtigen nicht zur Rückgabe von Eintrittskarten. Bei Stromausfall, Erkrankung im Ensemble etc., bei Abbruch einer Vorstellung innerhalb der ersten Hälfte oder bei Stückänderung nach Erwerb der Eintrittskarte wird gegen deren Rückgabe ein Gutschein über eine Karte in der gleichen Preiskategorie ausgestellt. Darüber hinausgehende Ansprüche sind in diesen Fällen ausgeschlossen; insbesondere können Aufwendungen des Kunden wie Fahrt- oder Übernachtungskosten etc. nicht ersetzt werden. Der Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises erlischt, wenn er nicht binnen zehn Tagen geltend gemacht wird.
Fälle von höherer Gewalt (Verkehrsbehinderung, Krankheit, Streik, Witterung u.a.), die den Kunden an der Teilnahme der Vorstellung hindern, berechtigen nicht zur Rückgabe von Eintrittskarten.


3. Eintrittspreise und Ermäßigungen

3.1 Eintrittspreise
Die gültigen Eintrittspreise sind an der Theaterkasse im Theater am Berliner Platz 1, auf der Internetseite des Theaters Heilbronn sowie im aktuellen Spielzeitbuch veröffentlicht. Es gilt die Gebührenordnung, Irrtümer und Änderungen vorbehalten. In den Kartenpreisen sind die Altersversorgungsabgabe und ein Anteil an den Kosten für die HNV (Heilbronner • Hohenloher • Haller Nahverkehr GmbH) sowie die Garderobengebühr enthalten. Hinsichtlich der Nutzung der Eintrittskarte als Fahrkarte besteht zwischen dem Kunden und dem HNV ein gesondertes Vertragsverhältnis, für das die Beförderungsbedingungen des HNV gelten.
Einzelpersonen und Gruppen aus max. 25 Personen sind mit der Eintrittskarte berechtigt drei Stunden vor und nach der Vorstellung bzw. am Abend bis Betriebsschluss kostenlos im HNV-Gebiet an- und abzureisen. Gruppenfahrten im Linienverkehr müssen rechtzeitig (mind. eine Woche im Voraus) telefonisch beim jeweiligen Verkehrsunternehmen angemeldet werden. Gruppen ab 26 Personen können die Eintrittskarte nicht als Fahrkarte im HNV benutzen. In diesem Fall ist die Buchung eines Sonderbusses bei einem ortsansässigen Busunternehmen erforderlich.

3.2 Ermäßigungen
Das Theater Heilbronn gewährt verschiedene Ermäßigungen für Kinder, Schüler, Studenten und Auszubildende sowie Bundesfreiwilligendienst- und Freiwilliges Soziales Jahr-Leistende bis 27 Jahre, Schwerbehinderte ab 80% und deren Begleitpersonen, sofern dies im Ausweis vermerkt ist, Beschäftigte der Bundeswehr oder durch Angebote wie die Theatercard und Gruppenpreise. Informationen hierzu sind an der Theaterkasse, auf der Internetseite des Theaters Heilbronn sowie im aktuellen Spielzeitbuch einzusehen. Es gilt die Gebührenordnung. Die gleichzeitige Gewährung mehrerer Rabatte pro Eintrittskarte ist ausgeschlossen. Erwerber von ermäßigten Eintrittskarten sind verpflichtet, beim Kartenkauf sowie auf Anfrage des Abendpersonals beim Vorstellungsbesuch die Berechtigung für den Ermäßigungsanspruch nachzuweisen. Wird der Nachweis nicht erbracht, ist das Theater Heilbronn berechtigt, den Differenzbetrag zu erheben oder gegebenenfalls den Einlass zu verwehren.
Dem Theater Heilbronn bleibt  es vorbehalten, kurzfristige, vorstellungsbezogene Ermäßigungsaktionen (z. B. Preisreduzierungen zur Verkaufsförderung) durchzuführen. Karten, die vor Aktionsbeginn gekauft wurden, können im Nachhinein nicht für diese Aktionen geltend gemacht werden; da der Kaufvertrag bereits geschlossen wurde. Ermäßigungsregelungen können vom Theater Heilbronn zudem jederzeit geändert werden. Außerdem ist das Theater Heilbronn berechtigt, den Verkauf ermäßigter Eintrittskarten für bestimmte Spielorte, Veranstaltungen, Platz- oder Preisgruppen, Vertriebswege etc. einzuschränken oder auszuschließen. 

3.3 Abonnements
Informationen zu den unterschiedlichen Abonnementarten und -preisen sowie zu den besonderen Abonnementbedingungen sind im Abobüro (bei Vertragsabschluss) sowie auf der Internetseite des Theaters Heilbronn verfügbar. Es gilt die Gebührenordnung. Die vorgesehenen Termine und Aufführungen werden rechtzeitig durch eine schriftliche Mitteilung bekannt gegeben. Der Anspruch auf Ermäßigung ist bei Abonnementabschluss geltend zu machen. Abonnements verlängern sich jeweils um eine weitere Spielzeit, wenn sie nicht schriftlich bis zum 31. Mai der laufenden Spielzeit gekündigt werden. Der Eingang der Kündigung wird vom Theater bestätigt. Änderungswünsche für die folgende Spielzeit müssen zwischen dem 15. April und dem 30. Juni der laufenden Spielzeit mitgeteilt werden. 
Kann ein Abonnementtermin nicht wahrgenommen werden, können Karten bis zu viermal innerhalb einer Inszenierung getauscht werden. Der Tausch ist bis einen Kalendertag vor der Vorstellung gegen eine Gebühr von 1,50 € pro getauschter Karte möglich. 

Wahlgutscheine sind nur für Stücke aus dem Abonnementangebot einlösbar. Gutscheine aus dem Abonnement verlieren mit Ablauf der Spielzeit ihre Gültigkeit. Ersatz für versäumte Vorstellungen, nicht rechtzeitig eingelöste oder verlorene Gutscheine wird nicht gewährt. Die Zahlung des Abonnements ist bis zum 01.10. in einer Summe fällig. Ratenzahlung ist nur nach Absprache mit dem Theater Heilbronn möglich. Die Zahlung erfolgt auf Rechnung, eine Zahlungserinnerung erfolgt zwei Wochen nach Fälligkeit, weitere zwei Wochen später wird eine Mahngebühr in Höhe von 10 Euro pro Abonnement erhoben. Bei weiterem Zahlungsverzug wird automatisch das gerichtliche Mahnverfahren eröffnet.
Bei Verlust des Abonnementausweises wird gegen eine Gebühr von 7 € ein Ersatzausweis ausgegeben.


4. Spielplan, Spielplanänderungen

4.1. Die Spielzeit beginnt im September und endet im August. Der gültige Spielplan mit den Anfangszeiten der Veranstaltungen wird rechtzeitig bekannt gegeben und durch Aushang, in den Publikationen sowie auf der Internetseite des Theaters Heilbronn veröffentlicht. Irrtümer und Änderungen vorbehalten. Für Angaben in anderen Veröffentlichungen übernimmt das Theater Heilbronn keine Gewähr.

4.2 Die Besetzungsangaben und Vorstellungszeiten im Spielplan sind ohne Gewähr. Das Theater Heilbronn behält sich vor, aus zwingenden Gründen die angekündigte Besetzung der Rollen sowie die Vorstellungszeiten kurzfristig zu ändern.


5. Beginn / Einlass

5.1. Die Foyers von Großem Haus, Komödienhaus und BOXX werden in der Regel eine Stunde vor Beginn der Vorstellung geöffnet.

5.2 Nach Beginn einer Vorstellung besteht kein Anspruch auf Einlass. Ausnahmen sind die Logen im Komödienhaus. Es liegt im Ermessen des Theaters, mit Rücksicht auf die mitwirkenden Künstler und die anderen Besucher in einer geeigneten Pause Einlass in den Zuschauerraum zu gewähren. Den Anweisungen der Mitarbeiter des Theaters Heilbronn sowie des Abendpersonals ist Folge zu leisten.


6. Garderobe und Fundsachen

6.1. Garderobenstücke (Jacken, Mäntel, Schirme, große Taschen etc.) dürfen aus Gründen des Brandschutzes und der Stolpergefahr nicht in den Zuschauerraum mitgenommen werden, sondern sind beim zuständigen Garderobenpersonal gegen eine Garderobenmarke abzugeben. 

6.2 Vertauschte, beschädigte und verloren gegangene Garderobengegenstände sind dem Garderobenpersonal unverzüglich zu melden. Garderobengegenstände werden ohne Garderobenmarke nur dann ausgehändigt, wenn glaubhaft gemacht werden kann, dass der Besucher der berechtigte Empfänger ist.

6.3 Gefundene Gegenstände aller Art sind beim Garderobenpersonal abzugeben. Der Verlust von Gegenständen ist ebenfalls dem Garderobenpersonal zu melden.

6.4 Für Verlust oder Beschädigungen der aufbewahrten Gegenstände haftet das Theater Heilbronn, soweit das Garderobenpersonal seine Aufbewahrungspflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt hat. Die Haftung ist auf den Zeitwert bzw. auf maximal EUR 250 für alle auf eine Garderobenmarke abgegebenen Gegenstände begrenzt. Von der Haftung ausgeschlossen sind Ausweise und Urkunden aller Art, Kreditkarten, Bargeld, Schlüssel und Wertsachen wie Schmuck, elektronische Geräte etc., insbesondere auch dann, wenn sich diese Gegenstände in Manteltaschen oder Behältnissen befinden. Die Aufbewahrung dieser Gegenstände geschieht auf eigene Gefahr des Besuchers.


7. Ton-, Foto- und Videoaufnahmen

7.1. Am Veranstaltungsort sind Bild-, Ton- und Videoaufzeichnungen aus urheberrechtlichen Gründen untersagt.

7.2 Bei Zuwiderhandlungen ist das Hauspersonal berechtigt, Aufnahmegeräte und Kameras einzuziehen und bis zum Ende der Veranstaltung einzubehalten. Filme und Aufzeichnungsmaterialien jeder Art, auf denen Teile der Aufführung festgehalten sind, können vom Veranstalter eingezogen und verwahrt werden. Sie werden an den Eigentümer wieder ausgehändigt, wenn dieser der Löschung der Aufnahmen zugestimmt hat.

7.3 Für den Fall, dass während einer öffentlichen Theatervorstellung Bild-, Ton- und/oder Videoaufzeichnungen  durch dazu berechtigte Personen durchgeführt werden, erklären sich die Theaterbesucher mit dem Erwerb der Eintrittskarte damit einverstanden, dass sie eventuell in Bild, Ton und/oder Video aufgenommen werden und die Aufzeichnungen ohne Anspruch auf Vergütung zeitlich und räumlich unbegrenzt vervielfältigt bzw. veröffentlicht werden dürfen.


8. Hausrecht / Hausordnung

8.1. Personen kann der Zutritt verweigert werden, wenn sie die Vorstellung oder den geordneten Kartenverkauf stören, andere Besucher belästigen oder berechtigter Anlass zur Befürchtung besteht. Der Zutritt kann ferner verweigert werden, wenn bereits früher gegen die Hausordnung verstoßen wurde. Das Theater kann diese Personen von der Vorstellung ausschließen oder gegenüber diesen Personen ein Hausverbot aussprechen.

8.2 Das Theater Heilbronn kann von Besuchern, die unberechtigterweise einen Platz eingenommen haben, für den sie keine gültige Eintrittskarte vorweisen können, den Differenzbetrag erheben. Besucher, die nach Aufforderung weder den entsprechenden Platz einnehmen noch die Entgeltdifferenz für den tatsächlich von ihnen genutzten Platz entrichten, können aus der Vorstellung verwiesen werden.

8.3 Der Verzehr von Speisen und Getränken im Zuschauerraum (ausgenommen Logen im Komödienhaus) ist grundsätzlich untersagt. Das geltende Rauchverbot ist einzuhalten.

8.4 Gegenstände, die dazu geeignet sind, die Vorstellung zu stören (z.B. Handys, elektronische Uhren), sind auszuschalten.

8.5 Nicht gestattet ist der Wechsel von dem laut Eintrittskarte oder im Abonnement erworbenen Sitzplatz auf einen anderen unbesetzten Platz, auch nicht nach der Pause. Sollte aus technischen oder künstlerischen Gründen der auf der Eintrittskarte angegebene Platz nicht zur Verfügung gestellt werden können, weist das Einlasspersonal dem Besucher einen adäquaten Ersatzplatz zu. Bei Veranstaltungen mit freier Platzwahl besteht kein Anspruch auf einen Sitzplatz.


9. Haftung / Schadensersatz

9.1. Das Theater Heilbronn übernimmt keinerlei Haftung für Sach- und Körperschäden jeglicher Art, sofern das Theater Heilbronn, sein gesetzlicher Vertreter oder sein Erfüllungsgehilfe nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.

9.2 Schadensersatzansprüche des Kunden aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit das Theater Heilbronn, sein gesetzlicher Vertreter oder sein Erfüllungsgehilfe nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat und keine vertragswesentlichen Pflichten verletzt worden sind.

9.3 Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sowie wegen Verletzung vertragswesentlicher Pflichten sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.

9.4 Für Fremdleistungen (z.B. gastronomische Leistungen, Parken) haftet nicht das Theater Heilbronn, sondern der jeweilige Leistungserbringer direkt.
 


10. Datenschutz

10.1. Das Theater Heilbronn bearbeitet personenbezogene Daten unter Einhaltung der auf den Vertrag anwendbaren Datenschutzbestimmungen. Die Daten (beispielsweise Name, Adresse, E-Mail, Telefonnummer, etc.) werden durch das Theater Heilbronn in dem für die Begründung, Ausgestaltung oder Änderung des Vertragsverhältnisses erforderlichen Umfang erhoben, gespeichert, verarbeitet und genutzt.

10.2 Das Theater Heilbronn ist berechtigt, sofern es nicht selbst Veranstalter ist, diese Daten an den Veranstalter oder sonstige Dritte, die mit der Durchführung des Vertrages beauftragt sind, zu übermitteln, soweit dies zur Erfüllung des geschlossenen Vertrages notwendig ist. Im Übrigen gibt das Theater Heilbronn Daten des Kunden nicht an Dritte weiter.

10.3 Soweit der Kunde in die Nutzung der Kundendaten zu Informations- und Kundenbetreuungs-zwecken eingewilligt hat, werden diese u.a. zur Ansprache per Brief und Email verwendet. Die Einwilligung kann jederzeit und ohne Nachteile per Post oder Email widerrufen werden.
Nach § 21, 22 Landesdatenschutzgesetz hat der Kunde das Recht, jederzeit Auskunft über die über ihn gespeicherten Daten zu erhalten und ggf. deren Berichtigung verlangen. Anfragen zum Datenschutz sind an den Datenschutzbeauftragten der Stadt Heilbronn, unter der Email-Adresse: bernhard.lach@heilbronn.de zu richten.
Diese Einwilligung ist freiwillig und kann von dem Kunden jederzeit ohne Angabe von Gründen widerrufen werden.

10.4 Um dem Nutzer das Angebot des Online-Ticket-Kaufs so angenehm wie möglich zu gestalten, werden so genannte Cookies eingesetzt. Cookies sind kleine Textdateien, die auf der Festplatte des Nutzers gespeichert werden. Cookies werden für die Warenkorbfunktion sowie zur Erstellung von Statistiken über die Nutzung des Online-Ticket-Kaufs eingesetzt, um so das Angebot für den Kunden zu verbessern. Es werden keine Technologien eingesetzt, die durch Cookies anfallende Informationen mit Kundendaten verbinden, um so die Identität des Kunden festzustellen. Der Online-Ticket-Kauf ist grundsätzlich auch ohne Cookies möglich, jedoch kann hierbei die Funktionalität eingeschränkt sein. Web-Browser lassen sich so einstellen, dass Cookies generell oder bezogen auf jeden Einzelfall angenommen oder abgelehnt werden können.


11. Anwendbares Recht, Erfüllungsort und Gerichtsstand, Salvatorische Klausel

11.1 Es gilt deutsches Recht.
 
11.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche, die sich zwischen dem Theater Heilbronn und Kunden aus der Geschäftsbeziehung ergeben, ist Heilbronn/Neckar. Das Theater Heilbronn ist weder bereit noch verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherstreitbeilegungsstelle teilzunehmen.

11.3 Soweit einzelne Bestimmungen dieser AGBs unwirksam sind oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. An die Stelle der ungültigen Bestimmungen tritt die für diesen Fall bestehende branchenübliche Bestimmung, bei Fehlen einer zulässigen branchenüblichen gilt die entsprechende gesetzliche Bestimmung. 

Stand: 07.09.2023